Erfolg ist kein Zufallsprodukt,
sondern das Ergebnis geplanter Arbeit

Elemente eines Arbeitsvertrags

Fast jeder hat schon mindestens einmal im Leben einen unterschrieben: den Arbeitsvertrag. Doch was muss bzw. sollte ein Arbeitsvertrag überhaupt enthalten?

Zunächst einmal sei vorangestellt, dass es theoretisch keines schriftlichen Arbeitsvertrags bedarf, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag kann wirksam geschlossen werden und ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend. Dies meint konkret, dass in dem Moment, in dem ein Arbeitgeber das Angebot zur Erfüllung einer Arbeit erteilt, der Arbeitnehmer dieses annimmt und man sich darüber einig ist, dass ein Lohn gezahlt wird, ein Arbeitsvertrag entstanden ist.

Solange dies in ruhigen Bahnen verläuft, ist nichts dagegen einzuwenden, problematisch wird es erst, wenn es zu Streitigkeiten kommt, etwa weil der Lohn nicht pünktlich oder gar nicht gezahlt wird. Besteht dann nur ein mündlicher Arbeitsvertrag ist es für den Arbeitnehmer ungleich schwerer zu belegen, dass er im Recht ist. Umgekehrt kann es auch für den Arbeitgeber schwierig sein, seine Rechte durchzusetzen, wenn er nicht belegen kann, worin diese bestehen.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen. Folgende Elemente sollte jeder Arbeitsvertrag enthalten:

  • Name und Anschrift sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers
  • Definition der Tätigkeit (Bei einfach zu erfassenden Tätigkeiten genügt die Berufsbezeichnung, bei komplexeren Aufgaben können diese detaillierter benannt werden. Beispiel: Person X wird als Bäckereifachverkäufer eingestellt. Aber: Person Y wird im Büro beschäftigt. Die Tätigkeiten umfassen Buchhaltung, Unterstützung des Marketings und allgemeine Sekretariatsaufgaben.)
  • Datum der Aufnahme der Tätigkeit (Hier können sich auch Bestimmungen über eine ggf. vorhandene Befristung des Arbeitsverhältnisses anschließen.)
  • Höhe des Lohns - wahlweise als Stundenlohn oder Monatslohn (Bei unterschiedlicher Arbeitszeit pro Monat bietet sich eine Stundenlohnvereinbarung an.)
  • wöchentliche Arbeitszeit sowie Angaben zu der Verteilung der Stunden auf die Woche, z.B. zu Schichtdienst oder Teilzeitregelungen
  • Rahmendaten zum Tagesverlauf, also Beginn um X Uhr und Ende um Y Uhr (Hier können auch Vermerke zu Vertrauensarbeits- oder Gleitzeiten angegeben werden.)
  • Anzahl der vereinbarten Urlaubstage (Hier sollte man immer genau hinlesen, denn Arbeitnehmer haben in Deutschland gesetzlich das Recht auf mindestens 4 freie Wochen im Jahr, dies wären bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage, bei einer Schichteinteilung, die sich potentiell auf 7 Tage pro Woche erstreckt, wären es mindestens 28 Tage. Mehr Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub ist selbstverständlich problemlos vereinbar.)
  • Möglichkeit der Kündigung und der dazugehörigen Kündigungsfristen (An dieser Stelle schließt sich auch oft eine vereinbarte Probezeit an, während der eine gesonderte Kündigungsfrist oft für beide Seiten gilt und die nicht länger als 6 Monate andauern darf.)

Zu diesen Elementen gesellen sich häufig noch Regelungen über Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien und Bonuszahlungen oder auch die Überlassung eines Dienstwagens oder einer Dienstwohnung.

Da viele Arbeitsverhältnisse individuell geregelt werden müssen, empfiehlt es sich für Arbeitgeber speziell auf die jeweiligen Tätigkeiten konzipierte Arbeitsverträge zu gestalten. Gleichwohl werden noch immer im großen Stil Vordrucke von Standardarbeitsverträgen benutzt. Hier ist vor allem der Arbeitnehmer gefragt, der einen solchen vorgelegt bekommt. Er sollte genau aufpassen und sich nicht scheuen, unklare Punkte dem Arbeitgeber gegenüber anzusprechen. Auch ein individueller Arbeitsvertrag kann ggf. die ein oder andere Frage aufwerfen. Sowohl Arbeitgebern, die sich bei der Gestaltung unsicher sind, als auch Arbeitnehmern mit Fragen zu einem potentiellen Arbeitsvertrag sei aber versichert, dass das Prüfen und Beurteilen von Arbeitsverträgen zum Portfolio eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gehört.

Wer seine Karriere plant und wer dementsprechend häufiger mit komplexen individuellen Arbeitsverträgen konfrontiert sein könnte, für den ist der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung, die diese Leistung meist umfasst, ratsam.